Büsum Information
Reiseschutz-
versicherungen
Reiseschutz-
Versicherungen
Reiserücktritt
zurück zum Start der Reiseversicherungen vorwärts
ELVIA
Reiseschutz
Einfach, Sicher
Überall

ELVIA Reiseschutz - Einfach, Sicher, Überall

Mehr als 250 Millionen Menschen vertrauen der weltweiten Nummer 1 im Bereich Reiseversicherung und Assistance.

Mit ELVIA Reiseschutz reisen auch Sie immer sorgenfrei!

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Wer sich absichern will, kann eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dann erstattet die ausgewählte Versicherung die anfallenden Stornokosten. Dies gilt nur bei Krankheit und bei einem Unfall. In der Regel greift die Reiserücktrittskosten-Versicherung ausschließlich in akuten und unerwarteten Fällen.

Kosten

Grundsätzlich bleibt der Gast zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Hotelier/Vermieter muss aber seine ersparten Aufwendungen – z.B: Strom, Wasser oder Frühstück – davon abziehen.

Dazu gibt es eine ständige Rechtssprechung, die Folgendes vorsieht:

1. Zimmer mit Frühstück – Abzug von zehn bis 20 Prozent
2. Halbpension – Abzug von 30 Prozent
3. Vollpension – Abzug von 40 Prozent

4. Ferienwohnung – Abzug von fünf bis zehn Prozent

Auszug aus: Stornierung eines Beherbergungs- oder Mietvertrages
Quelle: Deutscher Tourismusverband e.V.

ELVIA Reiseschutz - Einfach, Sicher, Überall
Web-Design: MobilGui.de GmbH, Landweg 29, 25761 Büsum ELVIA Reiseschutz - Einfach, Sicher, Überall Die Büsumer Werbegemeinschaft