| Büsum Information Reiseschutz- versicherungen |
Reiseschutz- Versicherungen Reiserücktritt |
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| Reiserücktrittskosten-Versicherung Wer sich absichern will, kann eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dann erstattet die ausgewählte Versicherung die anfallenden Stornokosten. Dies gilt nur bei Krankheit und bei einem Unfall. In der Regel greift die Reiserücktrittskosten-Versicherung ausschließlich in akuten und unerwarteten Fällen. Kosten Grundsätzlich bleibt der Gast zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Hotelier/Vermieter muss aber seine ersparten Aufwendungen z.B: Strom, Wasser oder Frühstück davon abziehen. Dazu gibt es eine ständige Rechtssprechung, die Folgendes vorsieht: 1. Zimmer mit Frühstück Abzug von zehn bis 20 Prozent 4. Ferienwohnung Abzug von fünf bis zehn Prozent Auszug aus: Stornierung eines Beherbergungs- oder Mietvertrages |
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